Rechtsanwalt | Richter am Anwaltsgericht
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VERÖFFENTLICHUNGEN | VORTRÄGE
Meine Beiträge werden regelmäßig von renommierten Publikationen veröffentlicht, etwa der NJW, der JR und den BRAK-Mitteilungen.
SEMINAR ZUM ANWALTLICHEN BERUFSRECHT (§ 43F BRAO)
Fortbildung nach § 43f BRAO i.V.m. § 5a BORA
Ich biete regelmäßig ein Seminar mit zehn Zeitstunden zum anwaltlichen Berufsrecht an, das die Vorgaben des § 43f BRAO i.V.m. § 5a BORA erfüllt. Das Seminar wurde auch in Kooperation mit dem Verlag Dr. Otto Schmidt / Fachseminare von Fürstenberg angeboten und ist inzwischen regelmäßig Bestandteil der Veranstaltungsreihe der Rechtsanwaltskammer München. Auf Wunsch erfolgt die Durchführung auch in einem geschlossenen Teilnehmerkreis (z.B. für alle neu zugelassenen Rechtsanwälte innerhalb einer Kanzlei oder eines Unternehmens).
ÄRZTLICHES VS. ANWALTLICHES BERUFSRECHT
Ärztliches Standesrecht contra anwaltliches Berufsrecht – Eine vergleichende Betrachtung der berufsrechtlichen Disziplinargewalt, Co-Autor RA Dominik Klauck
DAS ANWALTSGERICHTLICHE VERFAHREN
Eröffnungsvortrag bei Anwaltskonferenz 2021
Auf Einladung von Professor Dr. Christian Wolf (Universität Hannover) habe ich bei der 9. Hannoveraner Anwaltskonferenz einen Vortrag zum anwaltsgerichtlichen Verfahren gehalten. Die von Tobias Freudenberg (Schriftleiter der NJW) moderierte Anwaltskonferenz war zugleich der Auftakt für die Verhandlungstage des Soldan MootCourt 2021.
ANWALTLICHES BERUFSRECHT
Anwendbare Verfahrensvorschriften bei anwaltsgerichtlicher Entscheidung über eine Rüge – VwGO, StPO oder nur BRAO?
KAPITALMARKTRECHT
NJW 2021, 1318
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 19.01.2021, Az.: XI ZB 35/18, Aufgabe der vorvertraglichen bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im weiteren Sinne wegen Vorrangs der spezialgesetzlichen Haftung aus § 13, 13a, 8f VerkProspG i.V.m. §§ 44 ff. BörsG a.F. für Gründungsgesellschafter mit Folge der Verjährung von hunderten Anlegerklagen sowie Auswirkung auf laufende KapMuG-Verfahren.
VERPACKUNGSRECHT
ZLR 2018, 727
Pfandpflicht alkoholischer Mischgetränke – Ausnahmen momentan noch drastisch eingeschränkt?
SCHIEDSRECHT
Paukenschlag des EuGH – das Ende von Investitionsschiedsverfahren. Anmerkung zum Urteil des  Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.03.2017, Az.: C-284/16 (Achmea)
SCHIEDSRECHT
Keine Angst vor Schiedsverfahren. Eine kurze Einführung in die Schiedsgerichtsbarkeit.
COMPLIANCE
BVerfG: Vorstand muss wegen Wettbewerbsverstoß in Gefängnis – Fehlende Compliance macht 200 Tage Haft. Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 09.05.2017, Az.: 2 BvR 335/17
WERBERECHT
BGH: Ende der Preisangabenpflicht im Schaufenster (PAngV, UWG). Anmerkung zu BGH, Urteil vom 10.11.2016, Az.: I ZR 29/15.
FRANCHISERECHT / VERTRIEBSKARTELLRECHT
BGH: Ende von Werbepreisen in Franchisesystemen? Zur (Un-)Möglichkeit zur Angabe von Angebotspreisen in Werbemitteln bei Franchisesystemen. Anmerkung zu  BGH, Urteil vom 04.02.2016, Az.: I ZR 194/14
KAPITALMARKTRECHT
Dissertation (210 Seiten), 2011, ISBN 9783868538397
Die Eingriffsbefugnisse der BaFin in der Wertpapieraufsicht – Eine vergleichende Analyse insbesondere mit Blick auf die SEC, sowie Kartell- und Finanzbehörden