top of page

VERÖFFENTLICHUNGEN | VORTRÄGE

Meine Beiträge werden regelmäßig von renommierten Publikationen veröffentlicht, etwa der NJW, der JR und den BRAK-Mitteilungen.

SEMINAR ZUM ANWALTLICHEN BERUFSRECHT (§ 43F BRAO)

Fortbildung nach § 43f BRAO i.V.m. § 5a BORA

Ich biete regelmäßig ein Seminar mit zehn Zeitstunden zum anwaltlichen Berufsrecht an, das die Vorgaben des § 43f BRAO i.V.m. § 5a BORA erfüllt. Das Seminar wurde auch in Kooperation mit dem Verlag Dr. Otto Schmidt / Fachseminare von Fürstenberg angeboten und ist inzwischen regelmäßig Bestandteil der Veranstaltungsreihe der Rechtsanwaltskammer München. Auf Wunsch erfolgt die Durchführung auch in einem geschlossenen Teilnehmerkreis (z.B. für alle neu zugelassenen Rechtsanwälte innerhalb einer Kanzlei oder eines Unternehmens).

ÄRZTLICHES VS. ANWALTLICHES BERUFSRECHT

Ärztliches Standesrecht contra anwaltliches Berufsrecht – Eine vergleichende Betrachtung der berufsrechtlichen Disziplinargewalt, Co-Autor RA Dominik Klauck

DAS ANWALTSGERICHTLICHE VERFAHREN

Eröffnungsvortrag bei Anwaltskonferenz 2021

Auf Einladung von Professor Dr. Christian Wolf (Universität Hannover) habe ich bei der 9. Hannoveraner Anwaltskonferenz einen Vortrag zum anwaltsgerichtlichen Verfahren gehalten. Die von Tobias Freudenberg (Schriftleiter der NJW) moderierte Anwaltskonferenz war zugleich der Auftakt für die Verhandlungstage des Soldan MootCourt 2021.

ANWALTLICHES BERUFSRECHT

Anwendbare Verfahrensvorschriften bei anwaltsgerichtlicher Entscheidung über eine Rüge – VwGO, StPO oder nur BRAO?

KAPITALMARKTRECHT

NJW 2021, 1318

Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 19.01.2021, Az.: XI ZB 35/18, Aufgabe der vorvertraglichen bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im weiteren Sinne wegen Vorrangs der spezialgesetzlichen Haftung aus § 13, 13a, 8f VerkProspG i.V.m. §§ 44 ff. BörsG a.F. für Gründungsgesellschafter mit Folge der Verjährung von hunderten Anlegerklagen sowie Auswirkung auf laufende KapMuG-Verfahren.

VERPACKUNGSRECHT

ZLR 2018, 727

Pfandpflicht alkoholischer Mischgetränke – Ausnahmen momentan noch drastisch eingeschränkt?

SCHIEDSRECHT

Paukenschlag des EuGH – das Ende von Investitionsschiedsverfahren. Anmerkung zum Urteil des  Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 06.03.2017, Az.: C-284/16 (Achmea)

SCHIEDSRECHT

Keine Angst vor Schiedsverfahren. Eine kurze Einführung in die Schiedsgerichtsbarkeit.

COMPLIANCE

BVerfG: Vorstand muss wegen Wettbewerbsverstoß in Gefängnis – Fehlende Compliance macht 200 Tage Haft. Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 09.05.2017, Az.: 2 BvR 335/17

WERBERECHT

BGH: Ende der Preisangabenpflicht im Schaufenster (PAngV, UWG). Anmerkung zu BGH, Urteil vom 10.11.2016, Az.: I ZR 29/15.

FRANCHISERECHT / VERTRIEBSKARTELLRECHT

BGH: Ende von Werbepreisen in Franchisesystemen? Zur (Un-)Möglichkeit zur Angabe von Angebotspreisen in Werbemitteln bei Franchisesystemen. Anmerkung zu  BGH, Urteil vom 04.02.2016, Az.: I ZR 194/14

KAPITALMARKTRECHT

Dissertation (210 Seiten), 2011, ISBN 9783868538397

Die Eingriffsbefugnisse der BaFin in der Wertpapieraufsicht – Eine vergleichende Analyse insbesondere mit Blick auf die SEC, sowie Kartell- und Finanzbehörden

bottom of page